Wichtige Neue Verordnung Datensicherung

Technik-News

Seit 1.1.2017 müssen laut Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoDB, § 146 Abs. 5 Satz 2 AO) alle betroffenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungsfrist (bis zu 10 Jahre) jederzeit verfügbar und elektronisch lesbar sein.
Zum Erfüllen der Forderung ist eine Datensicherung dieser lokalen Daten zwingend erforderlich.

Neben der Pflicht stellt Sich für Sie folgender Nutzen ein

  • kürzere Wiederanlaufzeiten im Fehlerfall oder bei Diebstahl des Arbeitsplatzes
  • Verfügbarkeit der Daten ohne aufwändige Nacherfassung
  • geringe Anschaffungskosten der Datensicherungs- Hard- und Software
  • Einfache Überprüfbarkeit der Sicherung

Beispiele

  • Tankstellen-Rechner (Einrichtungsaufwand und GoDB relevante Daten)
  • Scan/Verify Arbeitsplätze (hoher Einrichtungsaufwand der Software)
  • Notfallarbeitsplätze (Einrichtungsaufwand und lokale Kassendatenbank)
  • Notebooks (lokal gespeicherte Daten, Profile und Einstellungen des Benutzers)
  • Systeme für z. B. Lohnverarbeitung und Rechner der Personalabteilung)

Alle diese Daten lassen sich mit einem einheitlichen Verfahren sichern, kontrollieren und wiederherstellen.

Sprechen Sie uns bitte gern an. Wir haben die Lösung für Sie.

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