Berücksichtigen Sie gesetzliche Änderungen bei der Umsatzsteuervoranmeldung?

2019 ändert sich etwas in der Umsatzsteuervoranmeldung. Ab sofort gilt, dass Sachverhalte zum § 13b Umsatzsteuergesetz weniger detailliert dargestellt werden. Das bedeutet, dass einige Kennziffern optisch aus dem Formular verschwinden und die Meldung der Werte nun in verdichteter Form erfolgt. Alle, die mit den 13b-Sachverhalten zu tun haben, sollten darum schnellstmöglich ihre MwSt.-Abrechnungsvorlage in gevis ERP prüfen und diese auf den neuesten Stand bringen. Damit bei der elektronischen Meldung mit Perfidia keine Fehler auftreten („ungültige Datei“), muss die Zuordnung der Buchungssachverhalte zu den Kennziffern der Meldung angepasst werden. Diese Anpassung kann in Eigenregie erfolgen, alternativ sind hier natürlich auch gern unsere Kollegen aus der Anwendungsberatung behilflich.

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