Einstellung der Europäischen Online-Streitbeilegungsplattform

Online-Streitbeilegungsplattform

Am 20. Juli 2025 stellt die Europäische Kommission die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) dauerhaft ein. Damit entfällt auch die bisherige Pflicht für viele Unternehmen, im Impressum und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Link auf diese Plattform anzugeben. Für Betreiber von Online-Shops und Dienstleister mit E-Commerce-Bezug ergibt sich dadurch Handlungsbedarf.

Was war die OS-Plattform und warum wurde sie eingeführt?

Die OS-Plattform wurde im Jahr 2016 von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen. Sie sollte Verbraucherinnen und Verbrauchern eine einfache Möglichkeit bieten, Streitigkeiten mit Online-Händlern außergerichtlich beizulegen – kostenlos und EU-weit. Die Grundlage bildete die sogenannte ODR-Verordnung (Online Dispute Resolution). Unternehmen, die Online-Kaufverträge oder -Dienstleistungsverträge abschlossen, mussten in ihrem Impressum und in ihren AGB einen entsprechenden Hinweis mit Link zur OS-Plattform integrieren.

Trotz guter Absichten konnte sich die Plattform in der Praxis jedoch kaum durchsetzen. In der Folge wurde ihre Nutzung zunehmend als bürokratische Pflicht ohne echten Mehrwert empfunden – sowohl von Verbrauchern als auch von Unternehmen. Die EU-Kommission hat deshalb entschieden, die Plattform zu schließen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Mit dem Abschalten der Plattform entfällt auch die gesetzliche Pflicht, sie im Impressum oder in den AGB zu erwähnen. Wenn Sie den Link dennoch stehen lassen, riskieren Sie rechtliche Unsicherheiten. Verwaiste oder ins Leere führende Links können als Irreführung gewertet werden oder zumindest einen unprofessionellen Eindruck hinterlassen. Gerade kleinere Händler, die selten mit solchen Anpassungen konfrontiert sind, sollten ihre Angaben zeitnah prüfen und anpassen. Den Passus zur OS-Plattform können Sie dabei ersatzlos streichen.

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