Explosiv: Handlungsempfehlung der GWS zur neuen Düngeverordnung

Handlungsempfehlung der GWS zur neuen Düngeverordnung

Bei der Abgabe von Düngemitteln ist eine Vielzahl an Regelungen zu beachten. Neben der seit dem 1. Mai 2020 in Kraft getretene Düngeverordnung gelten ab dem 1. Februar 2021 europaweit verschärfte Regelungen für Sprengstoff-Ausgangsstoffe gemäß der Verordnung (EU) 2019/1148. Sie soll verhindern, dass eine Abgabe von Sprengstoff-Ausgangsstoffen an Terroristen erfolgt.

Düngemittel können in Deutschland als nationale Düngemittel oder als europäischer Dünger in den Verkehr gebracht werden. Hierzu ist eine entsprechende düngemittelrechtliche Zulassung erforderlich. Die chemikalienrechtlichen Restriktionen aus der (deutschen) Chemikalien-Verbotsverordnung und der (europäischen) REACH- sowie der Ausgangsstoff-Verordnung sind zu beachten.

Welche Auswirkungen hat dies auf Ihr gevis ERP-System?
Dazu haben wir eine Handlungsempfehlung für Sie erstellt, die Sie über die entsprechenden Verlinkungen in unserem Newsletter herunterladen können. Mit Hilfe unserer beigefügten Handlungsempfehlung prüfen Sie bitte die vorgegeben Einstellungen in Ihrem gevis-ERP-System. Denn über die in gevis enthaltenen Zertifizierungen können Sie die Abgabe der relevanten Artikel prüfen.

Sollten Sie diese Artikel über die Wiegekarte veräußern, benötigen Sie ein Programmanpassung. Hierzu möchten wir Sie bitten, einen Beratungs-Vorgang mit dem Betreff „Anpassung der Düngeverordnung“ zu erstellen.

Handlungsempfehlung / Einrichtung (CC)

Handlungsempfehlung / Einrichtung (RTC)

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