Händler aufgepasst: Neues Verpackungsgesetz tritt ab 01. Januar 2019 in Kraft

ERP Gesetzesänderungen

Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst die bis dato gültige Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Jeder Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, also auch jeder noch so kleine Online-Shop, ist danach verpflichtet, sich bei der neu geschaffenen Behörde/Stiftung “Zentrale Stelle Verpackungsregister“ zu registrieren und jährlich anzugeben, wie viele Verpackungen er in den Verkehr bringt. Nachzuweisen ist außerdem die Lizenzierung bei einem dualen System, also einem Dienstleister, der Verpackungen sammelt und wiederverwertet. Duale Systeme informieren wiederum die Stiftung über die Menge der Verpackungen, die von den Herstellern bei ihnen lizensiert wurden. So weiß die Stiftung, für wie viele Verpackungen das Recycling tatsächlich bezahlt wurde. Erfolgt keine Beteiligung bei einem dualen System oder wird die Registrierung bei der zentralen Stelle vergessen, drohen hohe Bußgelder. Mit dem neuen Verpackungsgesetz soll das duale System transparenter, effizienter und gerechter werden, zudem soll die Recycling-Quote der eingesetzten Verpackungsmaterialien steigen. Landbell, ein Anbieter von Dualen Systemen, hat Details zum neuen Verpackungsgesetz in einem Erklärvideo zusammengefasst: www.verpackungsgesetz-info.de.

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