KassenSichV – Umsetzung gesetzlicher Anforderungen der Kassensicherungsverordnung

Im November haben wir bereits über die Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 für den verpflichtenden Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung an Kassensysteme, der sog. TSE, informiert. Die Frage, ob es sich bei unseren ERP-Systemen überhaupt um eine computergestützte Kassenlösung handelt, wurde Ende 2019 von der Finanzverwaltung rechtsverbindlich mit JA beantwortet. Die darin verfügbaren Kassenfunktionalitäten (inkl. Barverkaufsfunktionen, POS Kassen oder auch Notfallarbeitsplätze) unterliegt also damit grundsätzlich den Vorschriften dieser Kassensicherungsverordnung. Wir stehen dazu bereits in Kontakt mit Anbietern (vorläufig) zertifizierter TSE-Lösungen. Je nach genutzter Kassenfunktionalität bzw. dem jeweiligen Kassenmodell wird es mehrere Lösungsszenarien geben. Relevant ist es nur für Kunden, die die Kassenfunktionalitäten in Betrieb genommen haben. Alle GWS-Kunden erhalten per Mail ausführliche Informationen inkl. eines Fragebogens zur Nutzung oder auch Nichtnutzung ihrer Kasse. Nach Auswertung des Bogens werden wir betroffene Unternehmen über weitere Schritte informieren. Sollten Sie zwischenzeitlich Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Mail.

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